Immer mehr Unternehmen setzen auf Diensträder als Gehaltsextra. Das Modell – häufig über Leasinganbieter organisiert – gilt als attraktiver Gehaltsbestandteil und soll zugleich umweltfreundliche Mobilität fördern.
Steuerlich funktioniert das Dienstrad ähnlich wie ein Dienstwagen, allerdings mit zusätzlichen Vergünstigungen. In der Praxis leasen Unternehmen Fahrräder meist für drei oder vier Jahre und überlassen sie ihren Arbeitnehmern zur beruflichen und privaten Nutzung. Besonders verbreitet sind hochwertige E-Bikes.
Zwei Modelle der Überlassung sind in der Praxis verbreitet. Zum einen die Gehaltsumwandlung, bei der der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Bruttogehalts verzichtet. Zum anderen die Überlassung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn.
Überlässt der Arbeitgeber das Rad zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn, bleibt der Vorteil steuer- und sozialversicherungsfrei. In beiden Fällen sparen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Regel Sozialabgaben. Umsatzsteuer fällt aber für die Überlassung an, wobei gleichzeitig die Vorsteuer aus den Leasingraten oder den Anschaffungskosten geltend gemacht werden kann.
Bei einem Kauf sind die Anschaffungskosten über die Nutzungsdauer abzuschreiben. Im Kostenvergleich kann sich ein Kauf lohnen, da in den Leasingraten immer auch Finanzierungskosten enthalten sind.
Ein möglicher Fallstrick entsteht, wenn Beschäftigte das Fahrrad nach Ablauf des Leasingvertrags günstig übernehmen. Liegt der Kaufpreis unter dem üblichen Marktwert, entsteht ein geldwerter Vorteil, der zu versteuern und sozialversicherungspflichtig ist. Als Orientierung akzeptiert die Finanzverwaltung häufig pauschale Restwerte – etwa 40 Prozent des ursprünglichen Listenpreises nach 36 Monaten. Im Einzelfall kann auch ein niedrigerer Wert nachgewiesen werden.
Diensträder können für beide Seiten attraktiv sein: Unternehmen steigern ihre Arbeitgeberattraktivität und fördern nachhaltige Mobilität. Beschäftigte profitieren von steuerlichen Vorteilen. Ob sich das Modell finanziell lohnt, hängt jedoch von der konkreten Ausgestaltung ab.
