Steuern und Digitalisierung

Geschrieben von Steuerkanzlei Katz am 17.08.2017

Die fortschreitende Digitalisierung stellt uns sowohl im Privatleben als auch im Berufsleben vor neue Herausforderungen. Sei es das Bahnticket auf dem Handy oder aber die per E-Mail erhaltene Handyrechnung.

Auch in der Steuerwelt hat sich durch die Digitalisierung einiges verändert. Viele Rechnungen werden heutzutage digital versendet. Hierbei müssen die steuerlichen Aufbewahrungsvorschriften beachtet werden. Eine digitale Rechnung muss auch digital bis zu zehn Jahre aufbewahrt werden. Unternehmer müssen zukünftig nicht nur die beleghaften sondern auch die digitalen Nachweise in einer lesbaren Form aufbewahren.

Einen weiteren Mehraufwand im Berufsleben verursacht die Beschaffung der Rechnungen. Bei zahlreichen Unternehmen müssen Rechnungen heruntergeladen oder sogar extra angefordert werden. Noch schwieriger ist es bei reinen Handyanwendungen. Diese Programme sehen die Erstellung einer (digitalen) Rechnung und deren Versand gar nicht vor.

Die Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Buchführung ist, dass alle Belege vollständig vorliegen – sei es als Papierbeleg oder in digitaler Form. Verantwortlich ist hierfür der Unternehmer!

In der Kommunikation mit dem Finanzamt hat sich im Zuge der Digitalisierung auch einiges verändert. Steuererklärungen müssen elektronisch übermittelt werden, und die Bescheide werden bereits häufig elektronisch an den Steuerpflichtigen gesendet. Hier ist manches einfacher geworden, und die Bearbeitungszeit wurde verkürzt.

Bei der Einkommensteuererklärung zum Beispiel muss der Steuerpflichtige fast keine Belege mehr einreichen. Viele Institutionen müssen ihre Daten bereits vorab elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln. Das sind unter anderem der Arbeitgeber (elektronische Lohnsteuerbescheinigung), die Krankenversicherungen (gezahlte Beiträge) oder die Deutsche Rentenversicherung (Renteneinkünfte). Sind aber Fehler in den Daten, so muss der Steuerpflichtige sich an die jeweilige Institution wenden, und diese muss die korrigierten Daten erneut an die Finanzverwaltung senden.

Die monatlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen sind schon seit ein paar Jahren zwingend elektronisch abzugeben. Dies hat zu einer schnelleren Bearbeitung und besonders bei Umsatzsteuererstattungen zu einem schnelleren liquiden Rückfluss an den Steuerpflichtigen geführt.

Abzuwarten bleibt, ob sich die Mehrarbeit in Zukunft reduziert und ob beide Seiten einen überwiegenden Vorteil durch die Digitalisierung haben. Aus unserer Erfahrung ergeben sich bei einer optimalen Anwendung der technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen zwangsläufig Vorteile im täglichen Leben.

HAZ Nordhannoversche Zeitung vom 17. August 2017

Autor: Steuerkanzlei Katz
Datum: 17.08.2017