Bereits im Jahr 2013 hat die Regierung Anreize für den Erwerb von umweltschonenden Autos geschaffen. Ziel war die Erhöhung der Zulassungszahl von aktuell wenigen tausend Elektroautos auf eine Million Fahrzeuge im Jahr 2020.
Wird einem Mitarbeiter ein Firmenwagen zur Verfügung gestellt, ist immer der private Nutzungsanteil steuerlich zu berücksichtigen. Die Ermittlung der Höhe des geldwerten Vorteils ist entweder genau mittels Fahrtenbuch zu berechnen oder pauschal mit einem Prozent des Bruttolistenpreises des Fahrzeuges anzusetzen und beim Arbeitnehmer als Bruttobezug in der Gehaltsabrechnung zu berücksichtigen.
Da meist der Aufwand für das Führen des Fahrtenbuchs und die Ermittlung der Gesamtkosten für das Fahrzeug zu groß ist, wird häufig die 1%-Methode bevorzugt. Dabei wird der private Nutzungsanteil pauschal mit einem Prozent vom Bruttolistenpreis als monatlicher Ansatz herangezogen. Der Bruttolistenpreis ist der Listenneupreis inklusive Umsatzsteuer und Sonderausstattungen – auch bei Gebrauchtfahrzeugen.
Werden jedoch Elektrowagen, extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge und Autos mit Brennstoffzellen genutzt, mindert sich der zu versteuernde geldwerte Vorteil. Der Bruttolistenpreis als Bemessungsgrundlage für die 1-%-Methode wird um die Aufwendungen gekürzt, die auf das Batteriesystem entfallen. Die Kosten für das Batteriesystem werden als Pauschalbetrag abgezogen. Für Elektroautos, die im Jahr 2017 angeschafft werden, dürfen 300 Euro pro Kilowattstunde der Batteriekapazität abgezogen werden.
Weiterhin gibt es seit Mitte 2016 auch eine Kaufprämie, die beantragt werden muss. Diese beträgt für reine Elektrowagen mit Batterie 4000 Euro bzw. für Hybridwagen (Ladung erfolgt per Stecker und mit ergänzendem Verbrennungsmotor) 3000 Euro. Die Förderung ist nur möglich, wenn der Kaufpreis des entsprechenden Basisfahrzeugs unterhalb von 60.000 Euro (Netto-Listenpreis) liegt. Hinzu kommen noch Erleichterungen bei der Kfz-Steuer. Seit letztem Jahr sind Elektroautos für die ersten zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit.
Leider sind die Anschaffungskosten für umweltschonende Autos immer noch höher als die für konventionelle Autos. Daher sollte man die Gesamtkosten und steuerlichen Auswirkungen sowohl für den Mitarbeiter als auch für den Unternehmer genau ermitteln. Gerne unterstützen wir Sie dabei.
HAZ Nordhannoversche Zeitung vom 9. Februar 2017